Landungsbrücke
Sozialpsychiatrische Hilfe
Angebot
Die von der „Landungsbrücke“ angebotene Hilfe nennt sich PPM (Personenbezogene Hilfe für psychisch erkrankte Menschen). Die PPM ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII.
Ziel dieser Hilfe ist es, die Selbständigkeit der Klientinnen und Klienten zu stärken und deren Lebenssituationen so zu stabilisieren, dass sie eigenverantwortlich in der eigenen Wohnung leben und ihren Alltag meistern können. Die Mitarbeiter der „Landungsbrücke“ sind davon überzeugt, dass dies auch bei einer psychischen Erkrankung gut möglich ist.
Dabei wollen wir unseren Klientinnen und Klienten sachkundig, verlässlich und vertrauensvoll zur Seite stehen. Stationäre oder teilstationäre Krankenhaus- und Wohnaufenthalte sollen möglichst vermieden werden.
Ziele, Umfang und Schwerpunkte der Betreuung werden gemeinsam festgelegt, mögliche Bereiche sind hier u. a. Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung, bei Behörden-Angelegenheiten, Wohnen, Gestaltung sozialer Kontakte oder in Freizeit und Beruf. Wir bieten unseren Klientinnen und Klienten einen festen Ansprechpartner an, der sie im Alltag begleitet und mit dem feste Termine vereinbart werden. Zudem besteht die Möglichkeit an Freizeit-, Mal- und/ oder Kochgruppe teilzunehmen. In der Regel übernimmt das Sozialamt die Kosten für die Betreuung.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Eine weitere Hilfe, die wir anbieten, ist die SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe).
Die SPFH ist eine Maßnahme der Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII. Ziel dieser Hilfe ist der Erhalt der Familie. Die Hilfe bezieht alle Familienmitglieder mit ein und soll Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die SPFH unterstützt Sie bei der Erziehung Ihrer Kinder, wobei die altersgerechten Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund stehen.
Die SPFH ist eine intensive, aufsuchende Unterstützung. Sie ist auf längere Zeit angelegt und richtig sich in der Regel an Familien, die Unterstützung in mehreren Lebensbereichen benötigen. Durch intensive Betreuung und Begleitung wird Hilfestellung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen gegeben. Dies betrifft die Lösung von Konflikten und Krisen ebenso wie die Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.
Ziele, Umfang der Schwerpunkte dieser Hilfe werden gemeinsam festgelegt. Die Sozialpädagogische Familienhilfe muss beim Jugendamt beantragt werden.
Weitere Hilfen
Weitere Hilfen, die wir auch bei geistigen und körperlichen Behinderungen anbieten können:
- Haushaltshilfe
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW)
- Wohnassistenz
- Soziotherapie
Offene Info-Sprechstunde
Jeden ersten Donnerstag im Monat, von 16.00 bis 17.00 Uhr.
Unser Team
Unser Team besteht vorwiegend aus Diplom-Sozialpädagogen, Pflegefachkräften, Diplom-Psychologen und Personal mit vergleichbarer Ausbildung. Die Mitarbeiter verfügen über therapeutische Zusatzqualifikationen und fundierte Kenntnisse im Umgang mit psychisch kranken Menschen.

